AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Pflichtvertrag nach Art. 28 DSGVO bei Auftragsverarbeitung
TL;DR
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO verpflichtender Vertrag, wenn ein Verantwortlicher personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lässt. Er regelt 8 Pflichtinhalte: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck, Datenarten, Pflichten und Rechte, sowie Verschwiegenheit, Sub-Auftragsverarbeitung, Mithilfe bei Betroffenenrechten und TOM.
Was ist AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?
Der AVV ist nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO Pflicht bei jeder Auftragsverarbeitung. Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein externer Dienstleister auf Weisung des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet — typische Beispiele: IT-Hosting, Cloud-Services, Newsletter-Versand, externe Lohnabrechnung.
Die BayLDA-Klarstellung 2024 hat festgehalten: Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche — kein AVV erforderlich.
Praxisbeispiel
Ein 30-Personen-Maschinenbauer schließt AVVs mit:
- Microsoft (M365 Hosting)
- Mailchimp (Newsletter, Drittland-Garantie DPF)
- HubSpot (CRM)
- externer Lohnbuchhalter (sofern als AV qualifiziert)
- IT-Systemhaus (Wartung mit Datenzugriff)