TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen)
Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO — Pflicht für jeden Verantwortlichen
TL;DR
Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO sind verpflichtende Sicherheitsvorkehrungen — abgestimmt auf Risikolage und Stand der Technik. Typische Kategorien: Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Wiederherstellbarkeit, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung.
Was ist TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen)?
Art. 32 DSGVO verlangt risikoangemessene TOMs. Anders als ISO 27001 (das auch greift) nennt die DSGVO keine konkrete Mindestliste. Stand der Technik wird laufend nachgehalten — BSI Grundschutz, ENISA Empfehlungen, ISO 27002.
Beispiele: Festplattenverschlüsselung, MFA, Backup-Strategie, Patch-Management, Berechtigungs-Konzept, Schulungen, Datenträger-Vernichtung nach DIN 66399.
Praxisbeispiel
Ein 30-Personen-Maschinenbauer dokumentiert 14 typische TOMs in einer Liste:
- MFA für alle Admin-Konten
- VPN für Remote-Zugriffe
- Festplattenverschlüsselung (BitLocker)
- Tägliches Backup mit 30-Tage-Retention
- Berechtigungskonzept nach Need-to-Know
- Schulungs-Pflichtschulung jährlich
- Patch-Management-Prozess
- Vier-Augen-Prinzip bei Sub-Vergabe
- Verschlossener Server-Raum + Zutrittsprotokoll
- SSL/TLS für alle Web-Services
- Pseudonymisierung in der Test-Umgebung
- DIN 66399-konforme Akten-Vernichtung
- Penetrationstest jährlich
- Notfall-Plan + Tabletop-Übung halbjährlich