VVT (Verarbeitungsverzeichnis)

Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO — Pflicht ab 1 Mitarbeiter

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Das Verarbeitungsverzeichnis (VVT) ist ein nach Art. 30 DSGVO geführtes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters. Es enthält 9 Pflichtfelder (z.B. Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, Löschfristen) und ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Was ist VVT (Verarbeitungsverzeichnis)?

Das VVT (auch Verarbeitungsverzeichnis genannt) ist nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO Pflicht für alle Verantwortlichen — die in Art. 30 Abs. 5 genannte Ausnahme für Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden greift in der Praxis fast nie, weil sie Regel-Verarbeitungen wie Personaldaten, Kunden-CRM oder Newsletter ausschließt.

Auftragsverarbeiter führen ein eigenes VVT nach Art. 30 Abs. 2 mit anderen Pflichtfeldern. Aufsichtsbehörden beginnen 85 % aller Anfragen mit der Forderung nach VVT-Vorlage (BfDI Tätigkeitsbericht 2024).

Praxisbeispiel

Ein 30-Personen-Maschinenbauer dokumentiert im VVT seine Verarbeitungstätigkeiten:

Pro Eintrag werden 9 Pflichtfelder dokumentiert: Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger, Drittlandtransfer, Löschfristen, TOM-Verweis, Verantwortlicher, AV (sofern relevant).

Häufig gestellte Fragen

Reicht eine Excel-Tabelle als VVT?
Ja, ab Praxis-Sicht völlig ausreichend. Tools werden erst ab ca. 50 Verarbeitungstätigkeiten oder Multi-Standort-Strukturen sinnvoll. Wichtig: Versionsverwaltung und konsistente Kategorien.
Muss ich auch interne HR-Verarbeitungen wie Krankheitsfälle dokumentieren?
Ja. Auch besondere Kategorien nach Art. 9 (Gesundheitsdaten) sind im VVT zu listen — mit Hinweis auf die Rechtsgrundlage (i.d.R. §26 BDSG).
Wann muss das VVT aktualisiert werden?
Ständig, bei jeder Änderung. Praxis-Standard: Quartalsweise Review + ad-hoc bei neuen Verarbeitungen.

Siehe auch