Zweckbindung
Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO — Daten nur für ursprünglichen Zweck
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Personenbezogene Daten dürfen nur für die ursprünglich festgelegten Zwecke verwendet werden. Zweckänderung (Art. 6 Abs. 4) ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Was ist Zweckbindung?
Praxis-Beispiele Zweckänderung:
- Ursprung: Newsletter-Anmeldung — neu: Werbeanruf
- Ursprung: Bewerbung — neu: Talent-Pool für andere Stellen
- Ursprung: Kundenkontakt — neu: Nutzung für KI-Training
Alle drei sind Zweckänderungen — neue Rechtsgrundlage erforderlich (typisch: Einwilligung).
Praxisbeispiel
Ein Versicherer sammelt Gesundheitsdaten zur Antragsbearbeitung. Geplante Nutzung dieser Daten zur Bewertung von KFZ-Tarifen ist eine Zweckänderung — separate Einwilligung erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist Zweckänderung zulässig?
Art. 6 Abs. 4: Vereinbar mit ursprünglichem Zweck (Kompatibilitätstest), oder neue Einwilligung, oder gesetzliche Grundlage.
KI-Training zählt als Zweckänderung?
Ja, in der Regel. CNIL und BSI bestätigen: KI-Training ist eigenständiger Zweck.
Bußgeld?
Art. 83 Abs. 5 lit. a — bis 20 Mio. EUR oder 4%.