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AGG bei Befristung + Teilzeit: § 4 TzBfG + AGG-Verzahnung

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

  • § 4 TzBfG-Diskriminierungsverbot: Teilzeit + Befristete dürfen nicht schlechter gestellt werden
  • AGG-Schutz: Befristungen häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft/Krankheit
  • Sachgrund § 14 TzBfG erforderlich — Sachgrundlose Befristung max. 2 Jahre
  • Beweislastumkehr § 22 AGG auch bei Befristung anwendbar
  • BAG-Linie: Pflicht zur Benachteiligungsfreiheit bei Vergütung + Sozialleistungen

Hauptartikel: Hauptartikel: § 22 AGG-Beweislastumkehr — der vollständige Pillar-Artikel zum Thema.

1. § 4 TzBfG-Diskriminierungs-Verbot

Befristete + Teilzeit-MA dürfen NICHT schlechter behandelt werden als Vollzeit-/Unbefristete bei vergleichbarer Tätigkeit.

2. AGG-Verzahnung

Häufig korreliert: Frauen + Teilzeit. Teilzeit-Diskriminierung kann mittelbare Geschlechts-Diskriminierung sein.

3. Pro-rata-Prinzip

Vergütung, Boni, Urlaub, Weiterbildung anteilig. Aber: einige Leistungen pauschal (z.B. Krankheitsversicherung).

4. EuGH C-486/08 Zentralbetriebsrat (2010)

Sonderzahlungen müssen pro-rata berechnet werden bei Teilzeit.

5. Pay-Gap-Risiken

Bei Pay-Gap-Berechnung: Teilzeit + Vollzeit getrennt analysieren. Andernfalls statistische Verzerrung.

6. Praxis-Empfehlung

Klare Vergütungs-Struktur, dokumentiertes Pro-rata-System, jährlicher Pay-Equity-Check für TZ + befristete MA.

Häufig gestellte Fragen

Befristung mit Sachgrund OK?
Ja, aber Sachgrund muss nachvollziehbar sein. Kein 'Kettenbefristungs-Verbot' nach § 14 TzBfG.
Teilzeit-Antrag ablehnen?
Nur bei betrieblichen Gründen (§ 8 TzBfG). Pauschale Ablehnung diskriminierend.

Quellen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §§ 1, 3, 22, gesetze-im-internet.de/agg
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), §§ 4 (Diskriminierungsverbot Teilzeit), 8 (Anspruch Teilzeit), 14 (Sachgrund Befristung), gesetze-im-internet.de/tzbfg
  • EuGH C-486/08 Zentralbetriebsrat der Tiroler Landeskrankenanstalten (22.04.2010, Pro-rata-Prinzip Sonderzahlungen)
  • Richtlinie (EU) 2023/970 (Pay-Transparency), eur-lex.europa.eu

Stand: 02.05.2026

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