Frauenquote (§ 76 AktG / FüPoG II)

Geschlechterquote für Aufsichtsräte / Vorstand

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Die Frauenquote umfasst gesetzliche Mindestquoten für Frauen in Aufsichtsräten (AR) und Vorständen. Geregelt in § 76 AktG (Vorstand), § 96 AktG (AR) und FüPoG II.

Was ist Frauenquote (§ 76 AktG / FüPoG II)?

Schwellenwerte:

Praxisbeispiel

DAX-Unternehmen mit 6-köpfigem Vorstand muss mind. 1 Frau haben. Andernfalls: Stelle bleibt unbesetzt bis Frau gefunden.

Häufig gestellte Fragen

Gilt für KMU?
Nein, nur börsennotiert + mitbestimmt. KMU freiwillig — aber EU-Listed-Companies-Directive 2022/2381 erweitert.
EU-weite Pflicht?
EU 2022/2381 ab 06/2026: 40% AR / 33% gesamt für börsennotierte Unternehmen.

Siehe auch