Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Deutsches Pay-Transparency-Gesetz — Reform durch EU-RL 2023/970
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG, in Kraft seit 06.07.2017) regelt das Recht auf Auskunft über die Vergütung der Beschäftigten zur Förderung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Wird 2026/27 durch die EU-Pay-Transparency-Richtlinie 2023/970 wesentlich verschärft. Aktuell anwendbar: Auskunftsanspruch ab 200 MA, Berichtspflicht ab 500 MA.
Was ist Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)?
Das EntgTranspG hat drei Hauptpflichten:
- § 10 EntgTranspG: Auskunftsanspruch der Beschäftigten zu Vergleichsentgelt (ab 200 MA)
- § 21 EntgTranspG: Bericht zur Frauen-/Männer-Gleichstellung und Entgeltgleichheit (ab 500 MA, alle 3-5 Jahre)
- § 17 EntgTranspG: Pflicht zur Prüfung und Dokumentation der Entgeltstrukturen
Reform 2026/27: EU-Richtlinie 2023/970 verlangt Anpassung: Schwellen 100/150/250, schärfere Beweislastumkehr (Art. 18), Median-Vergleich, Joint Pay Assessment ab 5 % Pay Gap. DE-Umsetzung verzögert — wahrscheinlich erst 2027.
Praxisbeispiel
Aktuell für ein 350-MA-Unternehmen:
- Auskunftsanspruch nach § 10: muss Vergleichsentgelt offenlegen, wenn ≥6 Beschäftigte gleichen Geschlechts in vergleichbarer Tätigkeit
- Kein Bericht nach § 21 (erst ab 500 MA)
- Reform 2027: Bericht ab 250 MA jährlich (vermutlich), Stellenanzeigen-Gehaltsspanne Pflicht ab 6/2026
Häufig gestellte Fragen
Was ändert die EU-Pay-Transparency-Richtlinie?
Schärfere Beweislastumkehr (Art. 18, schärfer als § 22 AGG), Median-Vergleich (BAG 8 AZR 488/19 schon erkannt), Stellenanzeigen-Pflicht für ALLE Arbeitgeber, Joint Pay Assessment ab 5 %.
Wann tritt die DE-Reform in Kraft?
Stand 04/2026 verzögert. Referentenentwurf Q3/2026 erwartet. Anwendung des Auskunftsrechts vermutlich 01.01.2027, Berichtspflichten ab 7.6.2027 (250+ MA).
Greift die EU-RL ohne nationale Umsetzung?
Teilweise ja, via Anwendungs-Vorrang. Ab 7.6.2026 unmittelbar: Stellenanzeigen-Pflicht, Verbot der Gehaltsfrage, Auskunftsrecht. Nicht: Berichtspflichten (sind durchführungsbedürftig).