KRITIS

Kritische Infrastrukturen — verschärfte BSIG-Pflichten

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

KRITIS (Kritische Infrastrukturen) nach BSIG sind Anlagen, Systeme oder Teile davon, die der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen dienen — und deren Ausfall erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit verursachen würde. Mit NIS2UmsuCG verstärkt: KRITIS sind 'besonders wichtige Einrichtungen'.

Was ist KRITIS?

9 KRITIS-Sektoren nach BSI-KritisV:

  1. Energie
  2. Wasser
  3. Ernährung
  4. Informationstechnik und Telekommunikation
  5. Gesundheit
  6. Finanz- und Versicherungswesen
  7. Transport und Verkehr
  8. Medien und Kultur
  9. Staat und Verwaltung

Schwellenwerte definiert in der KritisV (z.B. Energie: 500.000 versorgte Personen).

Praxisbeispiel

Typische KRITIS-Beispiele:

Häufig gestellte Fragen

KRITIS = wesentliche Einrichtung?
KRITIS ist Untermenge der wesentlichen Einrichtungen. KRITIS sind 'besonders wichtige Einrichtungen' mit zusätzlichen Pflichten (BSI-Audit alle 2 Jahre, höhere Standards).
Was prüft das BSI?
Bei KRITIS: alle 2 Jahre Pflicht-Audit. § 8a BSIG-alt (jetzt § 30 BSIG erweitert). Externe Auditoren benötigt.
Wer prüft, ob ich KRITIS bin?
Sektor-Aufsichten + BSI. Selbst-Klassifizierung in BSI-Registrierung. Bei Streit: BSI entscheidet.

Siehe auch