Marktüberwachung (KI-VO)
Art. 70 ff. — nationale KI-Aufsicht
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Marktüberwachungsbehörden nach Art. 70 ff. EU AI Act sind die nationalen Behörden, die KI-Konformität durchsetzen. Im Vergleich zu klassischer Marktaufsicht haben sie erweiterte Befugnisse (Art. 74).
Was ist Marktüberwachung (KI-VO)?
Befugnisse (Art. 74):
- Zugang zu Trainingsdaten + Modell-Gewichten
- Vor-Ort-Inspektionen
- Korrekturmaßnahmen anordnen
- Marktverbot verhängen
- Bußgelder verhängen (bis 35 Mio. EUR / 7%)
DACH-Marktüberwachungsbehörden:
- Deutschland: BNetzA (federführend), BfDI (für Datenschutz-Aspekte), Bafin (für Finanz-KI)
- Österreich: RTR + DSB
- Schweiz: kein EU AI Act, aber FINMA + Bakom für sektorspezifische KI
Praxisbeispiel
Beschwerde an BNetzA: HR-KI-Tool diskriminiert Frauen +50. BNetzA fordert Trainingsdaten + Bias-Tests an. Anbieter muss nachbessern oder Marktverbot.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Beschwerde einreichen?
Jede natürliche/juristische Person (Art. 85).
Verfahrensdauer?
Median 12-18 Monate (analog DSGVO-Praxis).
Kann ich klagen?
Ja, Verwaltungsgerichtsklage gegen Bescheide.