Marktüberwachung (KI-VO)

Art. 70 ff. — nationale KI-Aufsicht

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Marktüberwachungsbehörden nach Art. 70 ff. EU AI Act sind die nationalen Behörden, die KI-Konformität durchsetzen. Im Vergleich zu klassischer Marktaufsicht haben sie erweiterte Befugnisse (Art. 74).

Was ist Marktüberwachung (KI-VO)?

Befugnisse (Art. 74):

DACH-Marktüberwachungsbehörden:

Praxisbeispiel

Beschwerde an BNetzA: HR-KI-Tool diskriminiert Frauen +50. BNetzA fordert Trainingsdaten + Bias-Tests an. Anbieter muss nachbessern oder Marktverbot.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Beschwerde einreichen?
Jede natürliche/juristische Person (Art. 85).
Verfahrensdauer?
Median 12-18 Monate (analog DSGVO-Praxis).
Kann ich klagen?
Ja, Verwaltungsgerichtsklage gegen Bescheide.

Siehe auch