Privacy by Design

Datenschutz durch Technikgestaltung — Art. 25 DSGVO

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Privacy by Design (Art. 25 Abs. 1 DSGVO) ist die Pflicht, Datenschutz-Grundsätze (Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz) bereits bei der Gestaltung von Systemen und Prozessen zu integrieren — nicht nachträglich.

Was ist Privacy by Design?

Art. 25 DSGVO unterscheidet zwei Ebenen:

Beide gelten kumulativ. Verstöße sind Art. 83 Abs. 4 lit. a — bis 10 Mio. EUR oder 2% Weltkonzernumsatz.

Praxisbeispiel

SaaS-Anbieter X plant ein neues HR-Tool. Privacy by Design verlangt: 1) Datenminimierung in Eingabemasken (nur was wirklich nötig), 2) Pseudonymisierung in Reports, 3) Zugriffsbeschränkung per Rolle, 4) Default = nur direkter Vorgesetzter sieht Performance-Daten, nicht alle.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet für Privacy by Design Verstöße?
Verantwortlicher (Art. 24 DSGVO). AV-Hersteller können nach Art. 28 mitverpflichtet werden.
Wann beginnt die Pflicht?
Vor jeder Neuentwicklung oder wesentlichen Änderung. Bestandssysteme: bei nächster Anpassung.
Reicht eine DSFA?
DSFA (Art. 35) ist Teil von Privacy by Design, aber nicht alles. PbD ist umfassender.

Siehe auch