Verbotene KI-Praktik (Art. 5 EU AI Act)
8 verbotene Anwendungen seit 02.02.2025
TL;DR
Art. 5 EU AI Act listet 8 verbotene KI-Praktiken auf, die seit 02.02.2025 EU-weit unzulässig sind: Manipulation durch unterschwellige Techniken, Ausnutzung von Vulnerabilitäten, Social Scoring durch öffentliche Behörden, Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen), Predictive Policing, Bilddatenbanken durch wahlloses Scraping, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung. Bußgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % Umsatz.
Was ist Verbotene KI-Praktik (Art. 5 EU AI Act)?
Die 8 Verbote im Detail:
- Subliminale Manipulation, die Schaden zufügen kann
- Ausnutzung von Vulnerabilitäten (Alter, Behinderung, soziale Situation)
- Social Scoring durch öffentliche Behörden
- Echtzeit-Fern-Biometrie im öffentlichen Raum (Strafverfolgungs-Ausnahmen)
- Predictive Policing auf Profil-Basis
- Untargeted Scraping für Gesichtserkennungs-Datenbanken (Clearview AI war Anlass)
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Ausnahme: Sicherheits-/Gesundheitsgründe)
- Biometrische Kategorisierung nach Rasse, politischer Meinung, sexueller Orientierung etc.
Praxisbeispiel
Kommissions-Leitlinien C(2025) 884 final (04.02.2025) konkretisieren die Verbote. Beispiele klar verboten: HR-Tool, das die Stimmung von Mitarbeitenden im Stress erkennt; Versicherer, der biometrisch nach 'Herkunft' kategorisiert; Schul-Tool, das Schüler-Verhalten manipuliert.