Anbieter (Provider) KI-VO
Definition nach Art. 3 Nr. 3 EU AI Act — wer KI-Systeme entwickelt oder in Verkehr bringt
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Anbieter (Provider) nach Art. 3 Nr. 3 EU AI Act ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder andere Stelle, die ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — entgeltlich oder unentgeltlich.
Was ist Anbieter (Provider) KI-VO?
Anbieter trifft die Hauptlast der KI-VO-Pflichten — insbesondere bei Hochrisiko-KI:
- Art. 9: Risikomanagement-System
- Art. 10: Data-Governance
- Art. 11: Technische Dokumentation Anhang IV
- Art. 12: Logging-Konzept
- Art. 13: Transparenz gegenüber Betreibern
- Art. 14: Menschliche Aufsicht
- Art. 15: Genauigkeit/Robustheit/Cybersecurity
- Art. 17: QMS-Handbuch
- Art. 43: Konformitätsbewertung
- Art. 49: EU-Datenbank-Eintrag
Praxisbeispiel
Beispiele Anbieter:
- OpenAI (ChatGPT — GPAI-Anbieter)
- Anthropic (Claude — GPAI-Anbieter)
- Google (Gemini — GPAI-Anbieter)
- SAP (HR-Recruiting-Tool — Hochrisiko-Anhang III)
- KMU, das eigenes RAG-System unter eigenem Namen vertreibt
Häufig gestellte Fragen
Werde ich zum Anbieter, wenn ich ChatGPT in unsere Software integriere?
Nein, sofern Sie OpenAI-Marke beibehalten und das Modell unverändert nutzen. Bei Re-Branding oder substantial modification (Art. 25): ggf. Anbieter.
Was ist 'substantial modification'?
Wesentliche Änderung des Zwecks oder der Funktionalität (Art. 25). Beispiel: RAG-System auf GPAI gebaut und als 'KI-Assistent für Recht' vermarktet → Anbieter.
Was sind die Bußgelder bei Anbieter-Pflichtverletzung?
Art. 99 EU AI Act: bis 15 Mio. EUR / 3 % weltweiter Jahresumsatz für Hochrisiko-Verstöße; bis 35 Mio. EUR / 7 % für Art. 5-Verstöße.