Anbieter (Provider) KI-VO

Definition nach Art. 3 Nr. 3 EU AI Act — wer KI-Systeme entwickelt oder in Verkehr bringt

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Anbieter (Provider) nach Art. 3 Nr. 3 EU AI Act ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder andere Stelle, die ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — entgeltlich oder unentgeltlich.

Was ist Anbieter (Provider) KI-VO?

Anbieter trifft die Hauptlast der KI-VO-Pflichten — insbesondere bei Hochrisiko-KI:

Praxisbeispiel

Beispiele Anbieter:

Häufig gestellte Fragen

Werde ich zum Anbieter, wenn ich ChatGPT in unsere Software integriere?
Nein, sofern Sie OpenAI-Marke beibehalten und das Modell unverändert nutzen. Bei Re-Branding oder substantial modification (Art. 25): ggf. Anbieter.
Was ist 'substantial modification'?
Wesentliche Änderung des Zwecks oder der Funktionalität (Art. 25). Beispiel: RAG-System auf GPAI gebaut und als 'KI-Assistent für Recht' vermarktet → Anbieter.
Was sind die Bußgelder bei Anbieter-Pflichtverletzung?
Art. 99 EU AI Act: bis 15 Mio. EUR / 3 % weltweiter Jahresumsatz für Hochrisiko-Verstöße; bis 35 Mio. EUR / 7 % für Art. 5-Verstöße.

Siehe auch