Betreiber (Deployer) KI-VO

Definition nach Art. 3 Nr. 4 EU AI Act — wer KI-Systeme nutzt

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Betreiber (Deployer) nach Art. 3 Nr. 4 EU AI Act ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder andere Stelle, die ein KI-System unter eigener Verantwortung verwendet — außer im Rahmen einer privaten, nicht-beruflichen Tätigkeit. 90 % der KMU sind reine Betreiber.

Was ist Betreiber (Deployer) KI-VO?

Betreiber-Pflichten:

Praxisbeispiel

Praktische Use Cases als Betreiber:

Häufig gestellte Fragen

Werde ich zum Anbieter, wenn ich Copilot tief integriere?
Nicht zwingend. Solange Microsoft als Anbieter erkennbar bleibt und keine substantial modification erfolgt: bleiben Sie Betreiber.
Brauche ich eine Acceptable Use Policy?
Nicht zwingend nach KI-VO. ABER: Best Practice + DSGVO-Schnittstelle (Art. 5) + AGG-Schnittstelle (§ 22 AGG-Beweislastumkehr für KI-Recruiting). Compliance-Kit liefert Vorlage.
Was passiert bei Hochrisiko-Betreiber ab 12/2027?
Pflichten: bestimmungsgemäße Nutzung, Logs aufbewahren (Art. 26), Eingabedaten-Relevanzprüfung, ggf. FRIA (Art. 27), Information Beschäftigte/Betroffene.

Siehe auch