Anhang II (KI-VO)

EU-Sektor-Recht für Hochrisiko-KI in Produkten

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Anhang II EU AI Act enthält EU-Sektor-Rechtsakte, in denen ein KI-System als Sicherheitskomponente eines geregelten Produkts integriert ist. Diese KI gilt als Hochrisiko (Art. 6 Abs. 1 lit. a).

Was ist Anhang II (KI-VO)?

12 Anhang-II-Rechtsakte (Auszug):

Praxisbeispiel

Hersteller einer KI-gesteuerten Industrie-Maschine fällt unter Maschinenverordnung 2023/1230 + EU AI Act. Doppelte Konformitätsbewertung erforderlich (Maschinenrecht + KI-VO Art. 43).

Häufig gestellte Fragen

Doppelregulierung?
Ja. Art. 8 Abs. 2 EU AI Act regelt Vermeidung von Doppelaufwand — gemeinsame Konformitätsbewertung möglich.
Welche notifizierte Stelle?
Eine NB, die für beide Rechtsakte notifiziert ist (Maschinenrecht + KI-VO).
Übergangsfristen?
Pro Sektor unterschiedlich. Maschinenverordnung: 14.01.2027. KI-VO Hochrisiko Anhang I: 02.08.2027 rechtsverbindlich (Vorschlag Digital Omnibus 19.11.2025: Verschiebung auf 02.08.2028 — Trilog läuft, nicht beschlossen).

Siehe auch