Betroffenenrechte (Übersicht)

Art. 12-22 DSGVO — die 8 Rechte

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Die 8 Betroffenenrechte: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, automatisierte Entscheidung. Antwort-Frist 1 Monat (verlängerbar auf 3).

Was ist Betroffenenrechte (Übersicht)?

Die 8 Rechte:

  1. Information (Art. 13/14)
  2. Auskunft (Art. 15)
  3. Berichtigung (Art. 16)
  4. Löschung (Art. 17)
  5. Einschränkung (Art. 18)
  6. Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  7. Widerspruch (Art. 21)
  8. Automatisierte Entscheidung (Art. 22)

Praxisbeispiel

Mitarbeiter beantragt Auskunft über alle gespeicherten Daten. Antwort binnen 1 Monat: VVT-Auszug, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer.

Häufig gestellte Fragen

Frist?
1 Monat ab Eingang. Verlängerung um 2 Monate möglich (komplexe Fälle).
Kostenpflichtig?
Erstauskunft kostenlos. Bei offensichtlich unbegründeten/exzessiven Anträgen Gebühr möglich.

Siehe auch