Sondersensible Daten (Art. 9)

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Art. 9 DSGVO listet sondersensible Daten: rassische/ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse/weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische/biometrische Daten, Gesundheit, Sexualleben/-orientierung.

Was ist Sondersensible Daten (Art. 9)?

Ausnahmen Art. 9 Abs. 2:

Praxisbeispiel

HR-System speichert Krankenstands-Tage. Sondersensibel — Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2 lit. b (arbeitsrechtliche Verpflichtungen). DSFA empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

DSFA Pflicht?
Bei umfangreicher Verarbeitung sondersensibler Daten: Art. 35 Abs. 3 lit. b ja.
Bußgeld?
Art. 83 Abs. 5 lit. a — bis 20 Mio. EUR / 4%.

Siehe auch