Sondersensible Daten (Art. 9)
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Art. 9 DSGVO listet sondersensible Daten: rassische/ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse/weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische/biometrische Daten, Gesundheit, Sexualleben/-orientierung.
Was ist Sondersensible Daten (Art. 9)?
Ausnahmen Art. 9 Abs. 2:
- Ausdrückliche Einwilligung
- Arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Lebenswichtige Interessen
- Öffentliches Gesundheitsinteresse
Praxisbeispiel
HR-System speichert Krankenstands-Tage. Sondersensibel — Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2 lit. b (arbeitsrechtliche Verpflichtungen). DSFA empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
DSFA Pflicht?
Bei umfangreicher Verarbeitung sondersensibler Daten: Art. 35 Abs. 3 lit. b ja.
Bußgeld?
Art. 83 Abs. 5 lit. a — bis 20 Mio. EUR / 4%.