Direkte Diskriminierung
§ 3 Abs. 1 AGG — unmittelbare Benachteiligung
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Direkte Diskriminierung ist die unmittelbar wegen eines § 1 AGG-Merkmals erfolgende Schlechterbehandlung. Vergleich mit konkreter oder hypothetischer Person in vergleichbarer Situation.
Was ist Direkte Diskriminierung?
AGG § 1-Merkmale:
- Rasse / ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion / Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Praxisbeispiel
Stellenanzeige 'für junges Team' (Alter), Ablehnung wegen Schwangerschaft (Geschlecht), Lohndifferenz Katholiken/Muslime (Religion) — alle direkte Diskriminierung.
Häufig gestellte Fragen
Beweislast?
§ 22 AGG: Bewerber/MA muss Indizien beweisen, Arbeitgeber Vollbeweis Nicht-Diskriminierung.
Schadensersatz?
§ 15 AGG: angemessen, Median 7.500 EUR. Bei Vorsatz höher.