Direkte Diskriminierung

§ 3 Abs. 1 AGG — unmittelbare Benachteiligung

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Direkte Diskriminierung ist die unmittelbar wegen eines § 1 AGG-Merkmals erfolgende Schlechterbehandlung. Vergleich mit konkreter oder hypothetischer Person in vergleichbarer Situation.

Was ist Direkte Diskriminierung?

AGG § 1-Merkmale:

Praxisbeispiel

Stellenanzeige 'für junges Team' (Alter), Ablehnung wegen Schwangerschaft (Geschlecht), Lohndifferenz Katholiken/Muslime (Religion) — alle direkte Diskriminierung.

Häufig gestellte Fragen

Beweislast?
§ 22 AGG: Bewerber/MA muss Indizien beweisen, Arbeitgeber Vollbeweis Nicht-Diskriminierung.
Schadensersatz?
§ 15 AGG: angemessen, Median 7.500 EUR. Bei Vorsatz höher.

Siehe auch