KI-System (Art. 3 EU AI Act)
Maschinengestütztes System mit Autonomiegrad nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO
TL;DR
Ein KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 EU AI Act ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie operiert, das nach Bereitstellung Anpassungsfähigkeit zeigen kann und das aus Eingaben Ableitungen produziert (Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen, Entscheidungen).
Was ist KI-System (Art. 3 EU AI Act)?
Die Definition wurde durch die Kommissions-Leitlinien C(2025) 5053 final vom 29.07.2025 konkretisiert. Sieben Kernelemente einer Definition: (1) maschinengestütztes System, (2) Autonomiegrad, (3) Anpassungsfähigkeit nach Bereitstellung (möglich, nicht zwingend), (4) Eingaben, (5) Ableitungen, (6) explizite oder implizite Ziele, (7) Beeinflussung physischer oder virtueller Umgebungen.
Wichtige Abgrenzungen: Klassische regelbasierte Software ist KEIN KI-System. Statistische Standardanalyse-Tools (z. B. Excel-Pivot) ebenfalls nicht. Ein einfaches Prognosemodell mit linearer Regression: Grenzfall — die Leitlinien sehen den 'Lerncharakter' als entscheidend an.
Praxisbeispiel
Klare Beispiele für KI-Systeme nach Art. 3:
- Generative AI (ChatGPT, Claude, Gemini)
- Bilderkennung (z. B. Defekterkennung in Produktion)
- Empfehlungssysteme (Netflix, Amazon)
- HR-Recruiting-Algorithmen
- Predictive-Maintenance-Modelle
Klare Nicht-KI:
- Excel-Formeln und Pivot-Tabellen
- Klassische SQL-Reports
- Regelbasierte Workflows ohne Lernkomponente