Konsultationspflicht (Art. 36)
Vorab-Beratung mit Aufsichtsbehörde
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Art. 36 DSGVO verpflichtet zur Konsultation, wenn aus DSFA hohes Restrisiko hervorgeht. AB hat 8 Wochen Zeit für Empfehlung (Art. 36 Abs. 2), verlängerbar auf 14 Wochen.
Was ist Konsultationspflicht (Art. 36)?
Pflicht-Inhalte der Konsultation:
- Beschreibung der geplanten Verarbeitung
- DSFA-Bericht
- Geplante Schutzmaßnahmen
- Begründung warum Restrisiko hoch
Praxisbeispiel
Versicherer plant KI-basierte Lebensversicherungs-Risikobewertung. DSFA zeigt hohes Restrisiko. BfDI-Konsultation: 12 Wochen, mit Auflagen freigegeben.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet?
Konsultations-Gebühr nicht — eigener Aufwand 5-15k EUR.
Bußgeld bei fehlender Konsultation?
Art. 83 Abs. 4 lit. a — bis 10 Mio. / 2%.