Post-Market Monitoring (Art. 72)

Anbieter-Überwachung nach Markteinführung

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Post-Market Monitoring (PMM) nach Art. 72 EU AI Act ist die Pflicht von Hochrisiko-KI-Anbietern, das System nach Markteinführung kontinuierlich zu überwachen. Inhalt: Sammeln + Analysieren von Performance-Daten, Vorfällen, Beschwerden. Anwendungsbeginn 02.08.2026 (Vorschlag Digital Omnibus 19.11.2025: Verschiebung auf 02.12.2027 — Trilog läuft, nicht beschlossen).

Was ist Post-Market Monitoring (Art. 72)?

PMM-Plan-Inhalte (Art. 72 Abs. 1):

Verbindung zu Art. 73 (Schwere-Vorfalls-Meldung): innerhalb 15 Tagen ab Kenntnis an Marktüberwachung.

Praxisbeispiel

HR-Recruiting-Tool PMM:

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich PMM von Wirksamkeitsmessung?
Wirksamkeitsmessung (Art. 9 Risikomanagement) ist während des Lebenszyklus. PMM ist speziell nach Markteinführung — auch nach Verkauf an Betreiber.
Müssen Betreiber PMM unterstützen?
Ja, durch Logs (Art. 26 Abs. 6) und Information bei Vorfällen. AVV-ähnliche Vereinbarung sinnvoll.
Was sind 'Schwere Vorfälle' (Art. 73)?
Vorfälle mit Tod/schwerer Körperverletzung, schwerer Schaden für Eigentum/Umwelt, schwere Verletzung Grundrechte. Meldepflicht 15 Tage.

Siehe auch