Sandbox (Art. 57)
Regulatorische KI-Erprobungs-Umgebung
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Regulatorische Sandbox nach Art. 57 EU AI Act ist eine von der zuständigen Aufsichtsbehörde betriebene kontrollierte Umgebung für die Entwicklung, Erprobung und Validierung innovativer KI-Systeme.
Was ist Sandbox (Art. 57)?
Sandbox-Mehrwert:
- Aufsichts-Begleitung in der Entwicklungsphase
- Verständnis-Aufbau für KMU + Startups
- Compliance-Risiko-Reduktion vor Inverkehrbringen
- Reduzierte Bußgeld-Risiken bei Pflicht-Verstößen
DACH-Sandbox-Status (04/2026):
- Deutschland: BNetzA + BfDI Joint-Sandbox, Start 02/2026 — 12 Plätze
- Österreich: RTR + DSB Joint-Sandbox geplant 09/2026
- Schweiz: kein EU AI Act, aber FINMA + Bakom-Sandbox seit 2024
Praxisbeispiel
Startup mit KI-Lösung für Kreditscoring nutzt BNetzA-Sandbox. 12 Monate Entwicklung mit BfDI-Begleitung. Output: Fertige Konformitätsbewertung + DSFA + reduziertes Bußgeldrisiko bei späterem Inverkehrbringen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann teilnehmen?
Anbieter aller Größen. KMU + Startups bevorzugt (Art. 62).
Kosten?
Teilnahme kostenlos. Eigene Entwicklungskosten + ca. 200 Personentage Aufwand.
Bußgeld-Schutz?
Reduzierte Bußgelder bei Pflicht-Verstößen während Sandbox-Teilnahme (Art. 57 Abs. 12).