Significant Incident

EU NIS2 Art. 23 — meldepflichtiger schwerer Vorfall

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Significant Incident ist EU-Begriff (NIS2 Art. 23), in DE umgesetzt als 'erheblicher Vorfall' (§ 32 BSIG). Schwellen: schwerwiegende Service-Beeinträchtigung, materieller/immaterieller Schaden, Betroffenheit Dritter.

Was ist Significant Incident?

Erheblichkeits-Kriterien (BSI 02/2026):

Praxisbeispiel

Ransomware mit Service-Ausfall 6h: Significant Incident. 24h-Erstmeldung. 72h-Update mit Schadenseinschätzung. 30-Tage-Abschlussbericht.

Häufig gestellte Fragen

Bußgeld bei Nicht-Meldung?
§ 60 BSIG bis 10 Mio. EUR / 2%. Reputationsschaden zusätzlich.
EU-Koordination?
Bei sektoralen Vorfällen koordiniert ENISA EU-weit.

Siehe auch