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GPAI-Anbieter-Pflichten ab 02.08.2026: was wirklich gilt

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

  • GPAI-Anbieter-Pflichten ab 02.08.2026 — Art. 53-55 EU AI Act
  • Basis-Pflichten: Technische Doku (Anhang XI), Trainingsdaten-Zusammenfassung, Urheberrechts-Policy
  • Systemic-risk-Modelle (>10^25 FLOPs): zusätzlich Sicherheits-Audit, Adversarial Testing
  • Code of Practice als compliance presumption — von 90% der GPAI-Anbieter unterzeichnet
  • Bußgeld: 15 Mio. EUR / 3% Weltumsatz
  • KMU: meist nur Betreiber, NICHT Anbieter — relevant nur bei Wrapping/Anpassung

1. Wer gilt als GPAI-Anbieter?

Art. 3 Abs. 63 EU AI Act: GPAI-Modell ist ein KI-Modell, das auf einer breiten Datenbasis trainiert wird, eine erhebliche Allgemeinheit aufweist und in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme integriert werden kann.

Wer ist Anbieter? Wer das Modell entwickelt ODER signifikant anpasst (Fine-Tuning, das die Verwendungseignung wesentlich ändert).

Beispiele:

2. Art. 53: Basis-Pflichten

Kurzantwort: Art. 53 EU AI Act verpflichtet alle GPAI-Anbieter — auch ohne systemic risk — zu vier Basis-Pflichten: Technische Dokumentation nach Anhang XI (Architektur, Trainingsdaten, Test-Ergebnisse), Information für nachgelagerte Anbieter über Capabilities und Limitationen, eine Urheberrechts-Policy mit Opt-out-Mechanismus sowie eine öffentliche Trainings-Daten-Zusammenfassung im Format des EU AI Office.

Alle GPAI-Anbieter (auch ohne systemic risk):

  1. Technische Doku nach Anhang XI: Architektur, Trainings-Daten, Trainings-Aufwand, Test-Ergebnisse
  2. Information für nachgelagerte Anbieter: Capabilities, Limitationen, geeignete Use Cases
  3. Urheberrechts-Policy: Compliance mit Urheberrechtsrichtlinie 2019/790, opt-out-Mechanismen für Training
  4. Trainings-Daten-Zusammenfassung: öffentliches Dokument mit Daten-Quellen-Übersicht (Format vom AI Office)

3. Art. 55: systemic-risk Modelle

Kurzantwort: GPAI-Modelle mit kumulativem Trainings-Rechen-Aufwand >10^25 FLOPs gelten als systemic-risk-Modelle und unterliegen Art. 55: verpflichtende Modell-Evaluierung mit Adversarial Testing (Red-Teaming), Bewertung und Minimierung systemischer Risiken (Bias, Cybersicherheit, Falschinformation), Incident-Reporting an das EU AI Office binnen 14 Tagen und Cybersicherheits-Schutz für Modell-Gewichte.

Zusätzliche Pflichten für Modelle mit kumulativen Trainings-Rechen-Aufwand >10^25 FLOPs:

4. Code of Practice

Stand 04/2026: finale Version vom EU AI Office veröffentlicht 04/2025, kontinuierlich erweitert. Unterzeichner als Stand 03/2026:

Der Code of Practice ist eine "compliance presumption" — wer ihn einhält, gilt als gesetzeskonform.

5. Rolle EU AI Office + AISB

Kurzantwort: Das EU AI Office (Brüssel, Teil von DG CNECT) ist der zentrale Aufseher für GPAI-Modelle und kann Untersuchungen (Art. 92) und Sanktionen (Art. 101) verhängen. Beratend zur Seite steht das unabhängige AI Scientific Board (AISB). 2025-2026 priorisiert das AI Office den Code-of-Practice-Aufbau, das GPAI-Modellregister sowie das Incident-Reporting-System.

6. Praxis für KMU-Tochteranbieter

Die meisten KMU sind NICHT GPAI-Anbieter. Sie nutzen GPAI-Modelle als Betreiber.

Anbieter-Status entsteht NUR bei:

Im Zweifel: anwaltlich klären lassen. Bußgeldrisiko 15 Mio. EUR / 3%.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich GPAI-Anbieter?
Ja, wenn Sie ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (Sprache, Bild, Code) bereitstellen. Nein, wenn Sie nur GPAI-Tools NUTZEN. KMU sind meist nur Betreiber.
Was ist ein 'systemic-risk' Modell?
Modelle mit kumulativen Trainingsrechen-Aufwand >10^25 FLOPs (Art. 51) — z.B. GPT-4, Claude 3 Opus, Gemini 1.5. Stand 04/2026: ~25 Modelle weltweit.
Was ist der GPAI Code of Practice?
Freiwilliger Verhaltenskodex, koordiniert vom EU AI Office. Final 04/2025, von 90% der GPAI-Anbieter unterzeichnet. Enthält Trainingsdaten-Doku, Sicherheitsmaßnahmen, Bias-Tests.
Bußgelder für GPAI-Anbieter?
Art. 101: bis 15 Mio. EUR oder 3% Weltumsatz für GPAI-Verstöße. Plus EU-AI-Office-Untersuchungen (Art. 92).
Was muss ich als KMU-Tochteranbieter tun?
Wenn Sie nur ein bestehendes GPAI-Modell wrappen (z.B. White-Label-ChatGPT): Anbieter-Status entsteht nur bei wesentlicher Anpassung. Im Zweifel: Anwalt, weil Bußgeldrisiko hoch.
Wann gelten die Pflichten?
Art. 53/55 seit 02.08.2025 in Kraft. Vom Digital-Omnibus-Vorschlag (19.11.2025) NICHT betroffen. Code of Practice als 'compliance presumption' bereits 2025 anwendbar.

Quellen

Stand: 02.05.2026

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