Chatbot-Kennzeichnung nach Art. 50: 5 Praxis-Implementierungen
TL;DR
- Art. 50 EU AI Act verlangt Kennzeichnung ab 02.08.2026 (rechtsverbindlich)
- 5 Implementierungen: Web-Chat, Voice-Bot, Discord/Slack, WhatsApp, App-Internal
- Mindest-Inhalt: KI-Hinweis am Session-Start + Eskalations-Möglichkeit zu Mensch
- Bußgeld: bis 15 Mio. EUR / 3 % Umsatz (Art. 99 Abs. 4)
- Auffrischung: bei Sessions > 30 Min empfohlen
Hauptartikel: Hauptartikel: Transparenz Art. 50 EU AI Act — der vollständige Pillar-Artikel zum Thema.
1. Web-Chat (Live-Chat-Widget)
Erste Bot-Nachricht: 'Hi! Ich bin der KI-Assistent von [Firma]. Ich beantworte Ihre Fragen — wenn ich nicht weiterhelfe, leite ich Sie an einen Mitarbeiter weiter.'
2. Voice-Bot (Telefon-IVR)
Begrüßung: 'Sie sprechen mit einem KI-Assistenten von [Firma]. Sagen Sie jederzeit 'Mensch' für einen Berater.'
3. Discord/Slack-Bot
Bot-Profil mit ⚡-Symbol, Bio: 'AI-Assistent. Antworten KI-generiert.' Ersten Antwort-Block: '[KI-Hinweis]:'.
4. WhatsApp Business KI
Bei erstem Kontakt: 'Willkommen bei [Firma]. Sie schreiben mit einem KI-Bot. Für Mensch: 'Mensch' senden.'
5. App-Internal-Chat
UI mit Bot-Icon + Label 'KI-Assistent', erste Bubble mit Hinweis 'KI-generiert. Bei Bedarf an Support eskalieren.'