Beschwerdestelle (§ 13 AGG)

Pflicht-Stelle für Diskriminierungs-Beschwerden

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

§ 13 AGG verpflichtet Arbeitgeber zur Errichtung einer Beschwerdestelle, an die sich MA wenden können, wenn sie sich wegen § 1 AGG-Merkmalen benachteiligt fühlen.

Was ist Beschwerdestelle (§ 13 AGG)?

Pflichten der Beschwerdestelle:

Praxisbeispiel

Mittelständler 80 MA: Beschwerdestelle = Personalleitung. Aushang im Pausenraum + Intranet. 2-3 Beschwerden/Jahr Median.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Beschwerdestelle sein?
Arbeitgeber-intern (HR, Geschäftsführung) oder extern (Anwalt). Keine spezifischen Anforderungen.
Bußgeld bei fehlender Stelle?
Kein direktes Bußgeld, aber Schadensersatz bei Diskriminierungsfall erhöht.

Siehe auch