Betroffenenrechte (Übersicht)
Art. 12-22 DSGVO — die 8 Rechte
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Die 8 Betroffenenrechte: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, automatisierte Entscheidung. Antwort-Frist 1 Monat (verlängerbar auf 3).
Was ist Betroffenenrechte (Übersicht)?
Die 8 Rechte:
- Information (Art. 13/14)
- Auskunft (Art. 15)
- Berichtigung (Art. 16)
- Löschung (Art. 17)
- Einschränkung (Art. 18)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Widerspruch (Art. 21)
- Automatisierte Entscheidung (Art. 22)
Praxisbeispiel
Mitarbeiter beantragt Auskunft über alle gespeicherten Daten. Antwort binnen 1 Monat: VVT-Auszug, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer.
Häufig gestellte Fragen
Frist?
1 Monat ab Eingang. Verlängerung um 2 Monate möglich (komplexe Fälle).
Kostenpflichtig?
Erstauskunft kostenlos. Bei offensichtlich unbegründeten/exzessiven Anträgen Gebühr möglich.