AGG-Arbeitgeber-Haftung

§ 12 + § 15 AGG — Schutz- + Schadensersatz-Pflichten

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Arbeitgeber haftet nach AGG nicht nur für eigenes Verhalten, sondern auch für unterlassene Schutzmaßnahmen (§ 12) und Diskriminierung durch Vorgesetzte/Kollegen (§ 15).

Was ist AGG-Arbeitgeber-Haftung?

Haftungs-Rahmen:

Praxisbeispiel

Vorgesetzter belästigt Mitarbeiterin. Arbeitgeber hat Beschwerdestelle nicht eingerichtet. Haftung: 8.000 EUR Schadensersatz + 12.000 EUR Schmerzensgeld.

Häufig gestellte Fragen

D&O-Versicherung greift?
Häufig nicht für AGG-Schadensersatz. Spezielle EPL (Employment Practices Liability) erforderlich.
Wie schützen?
Beschwerdestelle, Schulung, dokumentierte Maßnahmen.

Siehe auch