Inbetriebnahme
Art. 3 Nr. 11 EU AI Act — erstmalige Verwendung durch Betreiber
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Inbetriebnahme ist Art. 3 Nr. 11 EU AI Act: die erste Verwendung eines KI-Systems durch den Betreiber, NICHT Test-Verwendung, sondern produktiv für den Verwendungszweck.
Was ist Inbetriebnahme?
Wichtige Folgen der Inbetriebnahme:
- Betreiber-Pflichten Art. 26 EU AI Act greifen
- Bei Hochrisiko: FRIA muss VOR Inbetriebnahme abgeschlossen sein (Art. 27)
- AI-Literacy-Schulung des Betreiber-Personals (Art. 4) Pflicht
Praxisbeispiel
Anwaltskanzlei testet eine KI-Vertragsanalyse intern (Sandbox). Inbetriebnahme erst, wenn KI im Produktiv-Workflow für echte Mandate eingesetzt wird.
Häufig gestellte Fragen
Reicht ein Pilot?
Pilot mit echten Daten + echten Use Cases = Inbetriebnahme. Sandbox-Testing ohne Echtdaten: nein.
Was muss VOR Inbetriebnahme erledigt sein?
FRIA (bei Hochrisiko), AI-Literacy-Schulung, Anbieter-Dokumentation prüfen, Datenschutzerklärung erweitern.
Wer haftet?
Betreiber für Inbetriebnahme-Pflichten, Anbieter für Konstruktions-/Sicherheitsmängel des Modells.