Inverkehrbringen (KI-VO)

Art. 3 Nr. 9 EU AI Act — erste Bereitstellung am Markt

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Inverkehrbringen ist nach Art. 3 Nr. 9 EU AI Act die erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems auf dem Unionsmarkt. Mit dem Inverkehrbringen entstehen alle Anbieter-Pflichten der KI-VO.

Was ist Inverkehrbringen (KI-VO)?

Stichtag-Wirkung:

Praxisbeispiel

SaaS-Anbieter releast eine HR-KI in DE im Mai 2026. Damit ist KI inverkehrgebracht. Hochrisiko-Pflichten ab 02.08.2026 (Vorschlag Digital Omnibus 19.11.2025: Verschiebung auf 02.12.2027 — Trilog läuft, nicht beschlossen) gelten für alle dann noch verfügbaren Versionen.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Beta-Programm?
Wenn extern verfügbar (auch eingeschränkt) — ja. Interne Beta-Tests im Anbieter-Unternehmen: nein.
Was ist mit Open-Source-Modellen?
Art. 2 Abs. 12: Open-Source mit zugänglichen Gewichten ist von vielen Pflichten ausgenommen — GPAI-Pflichten (Art. 53) gelten dennoch.
Kann ich Inverkehrbringen rückgängig machen?
Ja, durch Marktrücknahme + Information aller Betreiber. Bestehende Lizenzen bleiben aber wirksam.

Siehe auch