Konformitätsbewertung (Art. 43 EU AI Act)

Pflicht-Bewertung für Hochrisiko-KI-Anbieter ab 02.08.2026 (Vorschlag DO 19.11.2025: Verschiebung auf 02.12.2027 — nicht beschlossen)

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Konformitätsbewertung nach Art. 43 EU AI Act ist das Verfahren zur Prüfung, ob ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Bei den meisten Anhang III-Systemen: interne Konformitätsbewertung (Art. 43 Abs. 2). Bei Spezialfällen (Anhang III Nr. 1 Biometrie + bestimmte Unterkategorien): externe Bewertung durch notifizierte Stelle.

Was ist Konformitätsbewertung (Art. 43 EU AI Act)?

Zwei Verfahren möglich:

Anwendungsbeginn 02.08.2026 rechtsverbindlich (Vorschlag Digital Omnibus 19.11.2025: Verschiebung auf 02.12.2027 — Trilog läuft, nicht beschlossen). Resultat bei Erfolg: CE-Kennzeichnung + EU-Datenbank-Eintrag (Art. 49).

Praxisbeispiel

HR-Recruiting-Tool als Anbieter:

  1. Tech-Doku Anhang IV erstellen
  2. Risikomanagement-System (Art. 9) implementieren
  3. QMS-Handbuch (Art. 17)
  4. Interne Bewertung dokumentieren
  5. EU-Konformitätserklärung (Art. 47)
  6. EU-DB-Eintrag (Art. 49)
  7. CE-Kennzeichnung anbringen

Häufig gestellte Fragen

Wer benennt die notifizierten Stellen?
Mitgliedstaaten benennen sie an die EU-Kommission. Stand 04/2026: Deutschland hat 3 notifizierte Stellen für KI.
Kann ich als KMU intern bewerten?
Ja, Art. 43 Abs. 2 erlaubt interne Bewertung für 90 % der Anhang III-Systeme. Sie müssen aber ein QMS haben + Tech-Doku komplett.
Was kostet eine externe Bewertung?
10.000-50.000 EUR je nach System-Komplexität. KMU-Privileg nach Art. 62: reduzierte Gebühren.

Siehe auch