Technische Dokumentation (Anhang IV)

Anbieter-Pflichtdokumentation nach Art. 11 EU AI Act

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Die technische Dokumentation nach Art. 11 + Anhang IV EU AI Act ist eine umfassende Dokumentationspflicht für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen. Inhalt: System-Beschreibung, Entwicklungsprozess, Trainingsdaten, Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Genauigkeit/Robustheit/Cybersecurity, Konformitätsbewertung. Anwendungsbeginn 02.08.2026 (Vorschlag Digital Omnibus 19.11.2025: Verschiebung auf 02.12.2027 — Trilog läuft, nicht beschlossen).

Was ist Technische Dokumentation (Anhang IV)?

Anhang IV verlangt 9 Bereiche:

  1. Allgemeine Beschreibung des KI-Systems
  2. Entwicklung (Methoden, Architektur, Frameworks)
  3. Trainingsdaten (Herkunft, Vorverarbeitung, Bias-Tests)
  4. Genauigkeit, Robustheit, Cybersecurity
  5. Risikomanagement-System
  6. Menschliche Aufsicht
  7. Post-Market-Monitoring-Plan
  8. Bewertung möglicher Diskriminierungen
  9. Liste angewandter harmonisierter Normen

Praxisbeispiel

Praxis: Tech-Doku eines HR-Recruiting-Tools umfasst typisch 80-150 Seiten. Aufwand: 2-4 Personen-Monate beim Anbieter.

Häufig gestellte Fragen

Reicht GitHub-README?
Nein. Tech-Doku Anhang IV ist deutlich umfassender — Risikomanagement, Bias-Tests, Trainingsdaten-Dokumentation müssen explizit dokumentiert sein.
Muss ich die Doku öffentlich machen?
Nein. Sie wird der Marktüberwachung auf Anfrage vorgelegt. EU-DB-Eintrag (Art. 49) ist hingegen öffentlich.
Was ist der Unterschied zur DSFA?
DSFA (Art. 35 DSGVO) bewertet Datenschutz-Risiken. Tech-Doku Anhang IV bewertet die KI als Produkt — viel breiter.

Siehe auch