Wesentliche Änderung (KI-VO)
Art. 3 Nr. 23 — Modell-Update gilt als neuer Akt
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Wesentliche Änderung nach Art. 3 Nr. 23 EU AI Act ist eine Änderung des KI-Systems nach Inverkehrbringen, die Auswirkungen auf Konformitätsbewertung oder Verwendungszweck hat. Konsequenz: Re-Konformitätsbewertung erforderlich.
Was ist Wesentliche Änderung (KI-VO)?
Beispiele für wesentliche Änderungen:
- Re-Training eines Hochrisiko-KI-Systems mit neuen Daten
- Erweiterung des Verwendungsbereichs (z.B. von DACH auf EU-weit)
- Architektur-Änderung im KI-Modell (Layer-Hinzufügung, Algorithmus-Wechsel)
- Substantielle Verbesserung der Genauigkeit über deklarierte Werte hinaus
Nicht-wesentlich: Bug-Fixes, kosmetische UI-Änderungen, Dokumentations-Updates.
Praxisbeispiel
Anbieter eines Hochrisiko-KI-Recruiting-Tools fügt neue Sprache (FR) hinzu. Das ist wesentliche Änderung — neue Konformitätsbewertung mit Bias-Test in französischen Daten.
Häufig gestellte Fragen
Wer entscheidet, ob 'wesentlich'?
Anbieter dokumentiert seine Bewertung. Aufsichtsbehörde kann Gegenbewertung machen — Beweislast beim Anbieter.
Was passiert nach wesentlicher Änderung?
Re-Konformitätsbewertung, ggf. neue notifizierte Stelle einbinden, Update der technischen Dokumentation.
Folgekosten?
Konformitätsbewertung 5-50k EUR (intern) bzw. 30-300k EUR (notifizierte Stelle).