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EU AI Act Digital Omnibus (Vorschlag November 2025)

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

  • EU-Kommission stellt am 19.11.2025 den Digital-Omnibus-Vorschlag vor — Status [VOLATIL]: Trilog läuft, NOCH NICHT beschlossen (Stand 02.05.2026)
  • Geplant Anhang III (HR, Recruiting, Bildung, Strafverfolgung): Verschiebung von 02.08.2026 auf 02.12.2027 — bis zur Annahme bleibt 02.08.2026 rechtsverbindlich
  • Geplant Anhang I (regulierte Produkte): Verschiebung auf 02.08.2028
  • Unverändert: Art. 4 (AI Literacy), Art. 5 (Verbote), GPAI-Pflichten
  • Praktische Konsequenz: Bis zur Trilog-Annahme keine Verschiebung — Vorbereitung auf 02.08.2026 ausrichten

1. Was ist passiert?

Am 19.11.2025 hat die Europäische Kommission den Digital-Omnibus-Vorschlag vorgestellt. Dieser ist Teil des „Wettbewerbsfähigkeits-Pakets" der EU-Kommission und enthält neben dem AI Act auch Anpassungen an DSA, DMA und Cyber Resilience Act. Stand 02.05.2026: Der Vorschlag ist im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat); eine endgültige Annahme steht noch aus.

Der AI-Act-bezogene Teil würde — falls angenommen — die Hochrisiko-Anwendungsdaten verschieben. Eine inhaltliche Anpassung der Pflichten ist nicht vorgesehen. Bis zur Annahme bleibt 02.08.2026 die rechtsverbindliche Frist.

2. Was wäre verschoben (Vorschlag, nicht beschlossen)?

BereichGeltende FristGeplant (Vorschlag)
Anhang III Hochrisiko-KI (HR, Recruiting, Bildung, Strafverfolgung, Migration)02.08.2026 (rechtsverbindlich)02.12.2027
Anhang I Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge)02.08.202702.08.2028
Konformitätsbewertungs-Verfahren (Art. 43)parallel zu Anhang IIIparallel zu Anhang III-Vorschlag
EU-Datenbank-Eintrag (Art. 49)parallel zu Anhang IIIparallel zu Anhang III-Vorschlag
Post-Market Monitoring (Art. 72)parallel zu Anhang IIIparallel zu Anhang III-Vorschlag

3. Was bleibt unverändert?

4. Praktische Auswirkungen

StakeholderWirkung
HR-Recruiting-Tool-AnbieterKonformitätsbewertung bis 02.08.2026 erforderlich (Verschiebung auf 11/2027 nur bei Trilog-Annahme) — § 22 AGG-Beweislastumkehr greift unabhängig davon schon JETZT
Maschinenbauer mit KI-KomponentenAnhang I geltend bis 02.08.2027 (Vorschlag: Verschiebung auf 08/2028 — nicht beschlossen)
Hochschulen + Bildungs-InstitutionenAnhang III erfasst KI-Bewertungs-Tools für Studierende — Frist 02.08.2026 geltend
Banken + VersicherungenKreditscoring-/Premium-Scoring bleibt bei 08/2026 (FRIA-Pflicht), Anhang III-Pflichten ggf. verschoben
SMB als BetreiberAI Literacy bleibt seit 02/2025 Pflicht — Schulungs-Druck unverändert

5. Kritik & politische Einordnung

Der Verschiebungs-Vorschlag ist umstritten:

EDRi und die European Digital Rights-Bewegung haben Stellungnahmen gegen den Vorschlag publiziert; ob es zu einer Trilog-Annahme kommt, ist Stand 02.05.2026 offen.

Häufig gestellte Fragen

Was hat die EU-Kommission am 19.11.2025 vorgeschlagen?
Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 den Digital-Omnibus-Vorschlag vorgestellt. Geplante Verschiebung: Anhang III (Hochrisiko-KI in Bereichen wie HR, Bildung, Strafverfolgung) von 02.08.2026 auf 02.12.2027; Anhang I (KI in regulierten Produkten) von 02.08.2027 auf 02.08.2028. Status 02.05.2026 [VOLATIL]: Trilog läuft, NOCH NICHT beschlossen. Bis zur Annahme bleibt 02.08.2026 die rechtsverbindliche Frist.
Welche Pflichten bleiben unverändert?
Art. 4 (AI Literacy, gilt seit 02.02.2025), Art. 5 (verbotene Praktiken, gilt seit 02.02.2025), GPAI-Pflichten (Art. 53–55, gelten seit 02.08.2025) bleiben bei den Original-Daten. Auch FRIA für öffentliche Stellen und Kreditscoring (Art. 27) bleibt unverändert.
Warum schlägt die Kommission die Verschiebung vor?
Hauptgründe laut Begründung des Vorschlags: (1) Notifizierte Stellen für Konformitätsbewertung in zu geringer Zahl benannt, (2) harmonisierte technische Standards nicht rechtzeitig fertig, (3) Marktüberwachungs-Behörden in MS nicht rechtzeitig aufgebaut, (4) Industrie-Druck (BDI, Industrie-Verbände) auf zusätzliche Übergangszeit.
Bedeutet eine eventuelle Verschiebung weniger Compliance-Aufwand?
Nein. Selbst wenn der Trilog die Verschiebung annimmt, bleiben die inhaltlichen Pflichten unverändert — nur das Anwendungsdatum würde verschoben. Bis zur Annahme bleibt 02.08.2026 rechtsverbindlich. Risiko: Aufschiebe-Mentalität bei unsicherer Rechtslage führt zu Last-Minute-Compliance mit Beraterkosten-Spike. Praxis-Empfehlung: Vorbereitung jetzt starten, Implementierung an 02.08.2026 ausrichten.

Quellen

Stand: 02.05.2026

  1. EU-Kommission — Digital-Omnibus-Vorschlag (Pressemitteilung) (Stand: 02.05.2026; Trilog läuft, nicht beschlossen)
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO Original) — EUR-Lex DE (Stand: 02.05.2026)
  3. AI Act Annex III — Hochrisiko-Bereiche (Stichtag 02.08.2026 rechtsverbindlich)
  4. EU AI Office (Kommission)

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