Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Recht auf maschinenlesbare Datenherausgabe

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Art. 20 DSGVO greift bei automatisierter Verarbeitung auf Basis Einwilligung oder Vertrag. Format: JSON, CSV, XML — strukturiert + maschinenlesbar.

Was ist Datenübertragbarkeit (Art. 20)?

Praxis-Beispiele: Bankkonto-Wechsel mit Kontoauszug-Export, Spotify-Playlists exportieren, Google-Daten via Takeout.

Praxisbeispiel

Kunde wechselt CRM-Anbieter. Verlangt Datenexport: alle eigenen Daten in CSV. Auftraggeber muss binnen 1 Monat liefern.

Häufig gestellte Fragen

Welches Format?
Strukturiert + gängig — JSON, CSV, XML. Keine PDFs, keine proprietären Formate.
Direkt-Übertragung?
Wenn technisch möglich: ja (z.B. via API). Nicht zumutbar bei Inkompatibilität.

Siehe auch