Datenpanne

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten — 72h-Meldepflicht

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

Eine Datenpanne (Data Breach) nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO ist eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Bei voraussichtlich Risiko: 72h-Meldepflicht an Aufsicht (Art. 33). Bei voraussichtlich hohem Risiko: zusätzliche Information der Betroffenen (Art. 34).

Was ist Datenpanne?

Drei Kategorien Datenpannen:

Praxisbeispiel

Praxis-Beispiele:

Häufig gestellte Fragen

Greift die 72h-Frist auch nachts und am Wochenende?
Ja. Frist beginnt mit Kenntnis (nicht ab Vorfall). Praktisch: 24/7-Erreichbarkeit von DSB + IT-Security ist Pflicht.
Was, wenn ich erst nach 72h Klarheit habe?
Trotzdem melden mit dem Stand des Wissens — Art. 33 Abs. 4 erlaubt schrittweise Meldung.
Muss ich Betroffene immer informieren?
Nur bei voraussichtlich hohem Risiko (Art. 34). Sonst genügt Aufsichts-Meldung + interne Dokumentation.

Siehe auch