AGG-Arbeitgeber-Haftung
§ 12 + § 15 AGG — Schutz- + Schadensersatz-Pflichten
Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
TL;DR
Arbeitgeber haftet nach AGG nicht nur für eigenes Verhalten, sondern auch für unterlassene Schutzmaßnahmen (§ 12) und Diskriminierung durch Vorgesetzte/Kollegen (§ 15).
Was ist AGG-Arbeitgeber-Haftung?
Haftungs-Rahmen:
- § 15 Abs. 1: Vermögensschaden — voll
- § 15 Abs. 2: Immaterieller Schaden — angemessen, Median 7.500 EUR
- § 12: keine direkte Haftung, aber Indiz nach § 22
Praxisbeispiel
Vorgesetzter belästigt Mitarbeiterin. Arbeitgeber hat Beschwerdestelle nicht eingerichtet. Haftung: 8.000 EUR Schadensersatz + 12.000 EUR Schmerzensgeld.
Häufig gestellte Fragen
D&O-Versicherung greift?
Häufig nicht für AGG-Schadensersatz. Spezielle EPL (Employment Practices Liability) erforderlich.
Wie schützen?
Beschwerdestelle, Schulung, dokumentierte Maßnahmen.